Versicherungen & Finanzen

Ein Einblick in die gesetzliche Unfallversicherung

Es gibt in Deutschland einige Versicherungen, die einfach sein müssen. Ein Arbeitnehmer zum Beispiel ist automatisch in einer gesetzlichen Krankenversicherung, ferner werden vom Bruttolohn auch Leistungen für die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung einbezahlt. Im Rahmen der so genannten Sozialversicherungen gibt es auch die gesetzliche Unfallversicherung. Im Sozialgesetzbuch VII ist genau aufgeführt, welche Personen in diesen Versicherungsschutz kommen. Neben den schon erwähnten Arbeitnehmern, sind auch Kinder in Kitas, Schüler, Studenten und Auszubildende versichert. Sollte jemand aus diesen – und weiteren Personengruppen – während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, sowie auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle verunfallen, so dient diese Versicherung in erster Linie dazu, mit Hilfe sämtlicher zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Arbeitskraft wieder herzustellen. Kinder und Schüler sind während des Aufenthalts und auf dem Weg zur Kita oder Schule versichert. Liegt nach eingehender Prüfung ein Unfall nach den im SGB VII aufgeführten Bestimmungen vor, so hat der Versicherer verschiedene Möglichkeiten, dem verunfallten Hilfeleistungen anzubieten. Es kann unter anderem eine Unfallrente, eine Verletztenrente aber auch eine Hinterbliebenenrente in Betracht kommen. Weitere Varianten sind Abfindungszahlungen und/oder Übergangsgeld in Höhe von maximal 90% des Nettoeinkommens. Damit sollen dem Geschädigten möglichst wenig finanzielle Schäden entstehen. Natürlich stehen den Versicherten im Falle eines Unfalls auch verschiedene Sachleistungen zur Verfügung, die ihm das vielleicht nun schwere Leben ein wenig erleichtern können.

Artikel geschrieben von Silvia Kühn

Einen Kommentar schreiben

Du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Die neusten Artikel Die beliebtesten Artikel